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EINLASSKRITERIEN / JUGENDSCHUTZ

Einlass ab 16 Jahren nur mit gültigem amtlichem Lichtbildausweis.

Für Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Der Aufenthalt ist grundsätzlich bis 24:00 Uhr gestattet. Ein längerer Aufenthalt ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere bei Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder entsprechend erziehungsbeauftragte Person.

Bei Nutzung einer Erziehungsbeauftragung („Muttizettel“) behalten wir uns vor, diese sowie die Identität und Eignung der erziehungsbeauftragten Person zu überprüfen. Eine erziehungsbeauftragte Person muss ihrer Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung tatsächlich nachkommen.

Alkoholausschank erfolgt streng nach den gesetzlichen Altersgrenzen. An unter 18-Jährige werden keine Spirituosen oder spirituosenhaltigen Getränke ausgegeben.

Der Veranstalter behält sich das Hausrecht vor. Kein Einlass bei starker Alkoholisierung, aggressivem oder unangemessenem Verhalten. Das Mitbringen eigener Getränke, illegaler Substanzen, Waffen oder gefährlicher Gegenstände ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.

Kein Anspruch auf Einlass. Es gelten das Jugendschutzgesetz und die Hausordnung des Veranstalters.